AniNite 2015 » Waffenregeln http://2015.aninite.at/ Österreichs größte Anime und Manga Convention Fri, 11 Sep 2015 20:56:01 +0000 de-DE hourly 1 http://wordpress.org/?v=4.2.3 Waffenregeln http://2015.aninite.at/waffenregeln/ http://2015.aninite.at/waffenregeln/#comments Mon, 13 Apr 2015 08:42:53 +0000 http://2015.aninite.at/?p=276 Waffenregeln weiterlesen ]]>

Waffenregeln AniNite 2015

Um die Sicherheit aller Personen, die der Veranstaltung beiwohnen, zu gewährleisten wurden folgende Regeln bezüglich der Waffen bzw. Cosplay-Waffen festgelegt.

Am Gelände der AniNite sind folgende Waffenarten verboten:

  • Waffen, die laut dem österreichischen Gesetz verboten sind (z.B.: Pistolen, Springmesser, etc.)
  • Pyrotechnik (z.B.: Knallkörper, Feuerwerk usw.)
  • Waffen, in denen Metall verarbeitet ist (z.B.: Cosplaywaffen mit Metallklingen)
  • Scharfe oder spitze Waffen bzw. Waffen, die durch ihre Bauart oder Eigenschaft als gefährlich eingestuft werden (z.B.: angespitzte Besenstiele, Baseballschläger)

Zum Teil Zugelassene Waffen:

  • Waffen mit mehr als 2 Meter Länge KÖNNEN abgenommen werden, wenn sie dadurch die Einrichtung der Location beschädigen können, mit der Bauart der Location nicht vereinbar sind oder für andere Besucher ein Sicherheitsrisiko darstellen.
  • Softair Waffen – nur ohne Munition erlaubt (Stichproben werden  von Security-Mitarbeitern durchgeführt)

Zugelassene Waffen

  • LARP-Waffen zumindest aus folgendem Material
    • Schaumstoff
    • Styropor
    • Pappe
  • Sämtliche Waffen, die nicht gegen die Richtlinien verstoßen, solange sie nicht zu groß und unhandlich sind
  • Sämtliche Waffen die nicht gegen die Richtlinien verstoßen, solange keine Gefahr der Verletzung anderer Besucher, Gefahr der Sachbeschädigung im Händler- und Künstlerbereich, etc. besteht

Auch diese Waffen werden beim Eingang kontrolliert.

Die Mitnahme von Zubehör, die unter keine der oben genannten Richtlinien fallen, ist nicht ausdrücklich verboten, muss allerdings von der Security im Eingangsbereich genehmigt werden.

Unter “eventuell als gefährlich einzustufende Gegenstände” fallen sämtliche Gegenstände, mit denen Personen oder Gegenstände entweder absichtlich oder auch unabsichtlich durch Unfälle oder unsachgemäße Handhabung verletzt bzw. beschädigt werden können.

Da wir niemanden Teile seines Kostüms oder notwendiges Werkzeug verbieten wollen, allerdings dafür verantwortlich sind, dass weder Personen noch Güter zu Schaden kommen, ist die Security dazu bemächtigt, die tatsächliche Gefahr solcher Gegenstände einzuschätzen und das weitere Mitführen entweder zu verbieten, zu genehmigen oder mit Auflagen zu sanktionieren.

Sollte eine Auflage nicht eingehalten werden, so gibt es beim ersten Mal eine Verwarnung. Beim zweiten Verstoß wird der Gegenstand dann abgenommen und kann beim Verlassen der Veranstaltung bzw. bei Gebrauch zwecks Cosplayaufführung (unter Absprache mit der Cosplay-Jury, siehe unten) im Eingangsbereich abgeholt werden. Sollte ein nicht genehmigter/illegaler Gegenstand seinen Weg auf das Gelände finden, wird dieser unverzüglich abgenommen und es kann zu weitreichenden Folgen kommen und je nach Art der Waffe kann es hierbei bishin zu einer Anzeige führen (z.B. Verbotene Waffen lt. Österr. Gesetz).

Nicht erlaubte Waffen müssen beim Eingang abgegeben werden. Falls diese für Cosplayaufführungen benötigt werden, MUSS dies unbedingt bei der Security UND der Cosplay-Jury angegeben werden! Anderenfalls kann es sein, dass eure Waffen nicht für die Vorstellung verfügbar sind!

Werden erlaubte Waffen oder Gegenstände am Gelände der AniNite missbräuchlich oder auf gefährliche Art und Weise genutzt, kann die Security den Gegenstand jederzeit sicherstellen.

Bei Gegenständen, die von der Security nicht abgenommen / entgegengenommen werden dürfen (z.B. scharfe Schusswaffen, unfreie Pyrotechnik, etc), ist bei legalem Besitz (Person mit Waffenpass, Pyrotechniker) der Zutritt zum Gelände zu verwehren, bei illegalem Besitz ist die Polizei zu verständigen (illegaler Waffenbesitz)

Die Security-Mitarbeiter sind in dem Fall berechtigt die Person anzuhalten bis die Polizei eintrifft (Anhalterecht);

Wir bitten euch, so sorgfältig wie möglich mit den Waffen umzugehen, da nicht nur Einrichtungsgegenstände beschädigt oder andere Personen verletzt werden können, sondern auch ihr selbst!

Wir danken für euer Verständnis zur Bewahrung der Sicherheit und dem Wohle alle Beteiligten!

Mit besten Grüßen!
Euer Security-Team

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